Arbeitsrecht

Geschäftsführung und Management kleiner und mittelständischer Unternehmen agieren bei der Beurteilung und Abwicklung von arbeitsrechtlichen Sachverhalten oftmals rechtlich falsch, emotional getragen und vor allen viel zu großzügig. Deshalb ist die arbeitsrechtliche rechtsanwaltliche Begleitung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen aber auch bereits während der Arbeitsverhältnisse in der heutigen betrieblichen Praxis unverzichtbar.

Arbeitgeber

Die rechtsanwaltliche Begleitung des Arbeitgebers ist für den gesamten Zeitraum von der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bis zum Austritt aus dem Arbeitsverhältnis von Bedeutung.

  • Begleitung des Arbeitgebers bei Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Begleitung des Arbeitgebers während des Arbeitsverhältnisses
  • Begleitung des Arbeitgebers bei Kündigung und sonstiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BEGLEITUNG DES ARBEITGEBERS BEI ABSCHLUSS DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Brauche ich überhaupt einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Arbeitsverträge werden nicht für die gute Zeit gemacht, sondern für die schlechte Zeit!

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für den Arbeitgeber zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen heute unumgänglich. Nach den immer weiter zunehmenden europarechtlichen Vorgaben und der entsprechenden Anpassung der deutschen arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung ist es für die Vermeidung von Rechtsverlusten für Arbeitgeber nahezu unmöglich, Arbeitsverträge ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu begründen. Zu beachten sind unter anderem:

  • Vorgaben nach dem Nachweisgesetz
  • Vorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz
  • Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz
  • Urlaubsangelegenheiten
  • Ausschlussfristen
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Tarifvertragliche Bindungswirkungen

Immer wieder werden wir mit Problemen konfrontiert, die dadurch entstanden sind, dass bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses schlicht geschlampt wurde.

  • Aus dem Internet wurden Arbeitsverträge kopiert, die der aktuellen Rechtsprechung nicht entsprachen
  • Arbeitsverträge wurde zusammenkopiert und passten nicht oder widersprachen sich in deren Formulierung
  • Arbeitsvertäge wurden ohne Prüfung vom Steuerberater oder von der berufsständischen Kammer übernommen

All dies führt später zu weitaus höheren Kosten, da die Arbeitsverträge letztlich nicht individuell angepasst waren.

Wir beraten Sie individuell und passen den Arbeitsvertrag auf die konkrete Arbeitsstelle an!

BEGLEITUNG DES ARBEITGEBERS WÄHREND DER DAUER DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Aber auch während des Arbeitsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber durchgehend rechtsanwaltliche Unterstützung. Wir begleiten Sie unter anderem auch bei:

  • Freistellung von Arbeitnehmern
  • Lohn-/Gehaltstreitigkeiten
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen und Provisionen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Verfahren vor dem Integrationsamt (§ 85 ff. SGB IX)
  • Tarifverträgen
  • Urlaub
  • Abmahnungen
  • Zeugnissen, Zeugnisgestaltung und Zeugnisberichtigung
  • Ansprüche auf Teilzeitarbeit
  • allen weiteren auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen

Ferner begleiten wir kleine und mittelständische Unternehmen bei der Personalplanung und Personalbetreuung während des Arbeitsverhältnisses.

BEGLEITUNG DES ARBEITGEBERS BEI KÜNDIGUNGEN

Immer wieder hören wir in Besprechungen mit Arbeitgebern die Frage:„Wie kündige ich den Arbeitnehmer richtig, effektiv und vor allem kostengünstig?“

In unserer Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber bereit sind, im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Abfindungen an Arbeitnehmer zu zahlen, die bereits dem Grunde, vor allem aber in der gezahlten Höhe überhaupt nicht berechtigt und vollkommen unangemessen sind.

Dabei lassen sich diese oftmals von einem falschen Bild der Abfindung bei Kündigungen leiten oder schätzen ihre Erfolgsaussichten bei der Kündigung des Arbeitnehmers falsch ein.

Der Arbeitgeber wirft dabei dem Arbeitnehmer, dem er sich ohnehin entledigen will, auch noch „gutes Geld“ hinterher.

Unsere rechtsanwaltliche Aufgabe ist es dabei, dem Arbeitgeber mit der Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren und die ihm zustehenden Rechte bereits im Vorfeld der Kündigung so gut wie möglich durchzusetzen und die möglichst günstige Kündigung vorzubereiten.

Der erste Weg des Arbeitgebers sollte bereits im Vorfeld der Kündigung der zum Rechtsanwalt sein:

Lassen Sie sich durch die geplante Kündigung nicht verunsichern. Kontaktieren Sie frühzeitig unsere Kanzlei, wenn es Probleme im Arbeitsverhältnis gibt und Sie die Kündigung Ihres Arbeitnehmers in Erwägung ziehen. Ist die Kündigung erst einmal ausgesprochen, ist es teilweise schon zu spät und Sie verspielen unnötiges Geld.

Bereiten Sie die Kündigung vor:

Reagieren Sie vor allem in der konkreten Situation gegenüber Ihrem Arbeitnehmer nicht erst falsch. Bereiten Sie mit uns die Kündigung vor. Wir begleiten Sie und teilen Ihnen mit, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung rechtlich vertretbar und effektiv ist. Dabei helfen wir Ihnen auch, schon im Vorfeld diejenigen Bedingungen zu schaffen, die es Ihnen ermöglichen, das Arbeitsverhältnis ohne Zahlung einer Abfindung oder mit einer recht geringen Abfindung zu beenden. Agieren Sie bei einer beabsichtigten Kündigung deshalb niemals ohne Rechtsanwalt!

Zunächst muss eine Bestandsaufnahme erfolgen:

Für uns gilt es zunächst mit Ihnen eine Bestandsaufnahme der Situation zu machen. Danach müssen die wesentlichen Fragen geklärt werden. Häufige Fragestellungen sind unter anderem:

  • Wie und wann kann ich dem Arbeitnehmer kündigen?
  • Wie stelle ich dem Arbeitnehmer die Kündigung zu?
  • Kann ich den Arbeitnehmer freistellen? Ich will ihn doch nach der Kündigung hier nicht mehr sehen, da ich Angst habe, er beeinflusst den Arbeitsablauf negativ oder greift Informationen ab.
  • Muss ich eine Abfindung zahlen?
  • Wie hoch ist der Anspruch auf Abfindung?
  • Muss ich ein Zeugnis schreiben?
  • Wie muss der Zeugnisinhalt aussehen?
  • Was passiert mit dem Resturlaub?
  • Wieviel Urlaubsanspruch habe ich überhaupt noch zu gewähren/abzugelten?
  • Was ist mit dem Weihnachtsgeld/der Prämie?
  • Kann ich das bereitgestellte Firmenfahrzeug nach der Kündigungserklärung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zurückfordern?
  • Hat der Arbeitnehmer nicht einen besonderen Kündigungsschutz wegen dessen Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit, Mitgliedschaft als Betriebsrat?
  • Muss ich Mitteilungen in Bezug auf die Agentur für Arbeit einhalten?

Unsere Aufgabe:

Wir zeigen Ihnen schnell, effektiv und vor allem zielführend den möglichst kostengünstigen Weg auf, den Sie bei der Kündigung gehen müssen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden und bestmöglich Ihren Rechtsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitnehmer durchzusetzen.

Wir führen auf Wunsch auch sämtliche Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer und handeln die Abfindung, den Zeugnisinhalt sowie die weiteren etwaig noch streitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer aus.

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Anliegen ausführlich und persönlich.